Lernraum

Herzlich Willkommen!

Sprache ist der Schlüssel zur Welt (W .v. Humboldt)

Liebe Patientinnen und Patienten!

Ihr und unser aller Wohl liegt uns sehr am Herzen! Damit wir alle gesund bleiben, bitten wir Sie, unsere Praxis nur gesund zu besuchen und nicht, mit grippalen Infekten, Schnupfen, Fieber, starkem Husten usw.!

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir das weitere Vorgehen planen können.

Tel: 0531 / 6989525

E-Mail: info@sprechen-und-lernen.de

Wir können in begründeten Fällen auch gerne ersatzweise eine Videotherapiestunde anbieten. Seit dem 01.09.2022 dürfen Videotherapien wieder als telemedizinische Leistungen in der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie durchgeführt werden. Das bietet Ihnen oder ihrem Kind die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus an der Therapie teilzunehmen. Sie benötigen hierfür lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon.

Wir dürfen Sie und Ihr Kind nur behandeln, wenn es medizinisch notwendig ist, d.h. eine gültige Verordnung vorliegt. Folgeverordnungen können Sie derzeit in den meisten Fällen telefonisch bei Ihrem Arzt anfordern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Praxis-Team

Unsere Leistungen für Ihre Stärken

Expertise

Unsere Arbeit basiert auf den evidenz- und konsensbasierten Leitlinien unserer Berufsverbände dbl und dbs, welche höchsten Qualitätsstandards entsprechen.

Sprach-Therapie

Unserer Behandlung zielt auf die Verbesserung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten ab und damit auf eine verbesserte Lebensqualität und Zufriedenheit.

Klinische Lerntherapie

Mit den richtigen Methoden wird Lesen und Schreiben wieder Spaß machen und die Motivation für die Schule gesteigert.

Tiergestütze Therapie

Der Therapiebegleithund Emmi von Frau Moser kann das Therapiesetting als Unterstützung in der therapeutischen Arbeit ergänzen, er motiviert und ermutigt kleine und große Patienten zum Kommunizieren.

Der Weg zur Therapie

Bevor eine Sprachtherapie starten kann, benötigen wir in jedem Fall eine gültige Verordnung vom Arzt. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von 28 Tagen; daher ist es ratsam, sie erst dann zu beantragen, wenn Sie bei uns einen Termin bekommen haben.

Bei unserem ersten Treffen findet dann das Anamnesegespräch statt, in den/der Folgestunde(n) schließt sich eine ausführliche Befunderhebung an.

Auf der Basis einer ausführlichen und fundierten Diagnostik planen wir ein individuelles störungsspezifisches Behandlungskonzept.

Die Therapiestunden finden regelmäßig, an einem Wochentag zur gleichen Uhrzeit statt.